Das Entfernen von standortgerechten Bäumen und Sträuchern aus dem Uferbereich und im Gewässerrandstreifen ist grundsätzlich untersagt. Möchte der Grundstückseigentümer selbst einen Baum am Gewässer fällen, hat er zur Klärung der wasser- und naturschutzrechtlichen Sachverhalte eine Genehmigung bei der unteren Wasserbehörde und unteren Naturschutzbehörde zu beantragen.

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