Der Grundstückseigentümer darf selbst standortgerechten Pflanzungen vornehmen. Er hat Neuanpflanzungen im Uferbereich aber mit dem Gewässerunterhaltungspflichtigen abzustimmen, da es auf die richtige Auswahl der Pflanzenart und des Pflanzortes ankommt.
Für eine naturnahe Sicherung der Ufer sind Gehölze, die mit ihren Wurzeln die Bachsohle und das Ufer dauerhaft stabilisieren, geeignet.
Entlang der Mittelwasserlinie (MW) kommen natürlicherweise verschiedene Weidenarten und die Schwarzerle in Betracht, da diese direkt unter der Bachsohle wurzeln.
Folgende einheimische Gehölze gedeihen oberhalb der Mittelwasserlinie und sind an die Lebensbedingungen am Gewässer am besten angepasst. Sie bieten Lebensraum für zahlreiche Tierarten.
Bäume: Esche, Bergahorn, Feldahorn, Traubenkirsche, Stieleiche, Winterlinde
Sträucher: Gemeiner Schneeball, Roter Hartriegel, Hasel, Pfaffenhütchen, Rote Heckenkirsche
Standortfremde Gehölze wie zum Beispiel Fichte oder Thuja führen zu instabilen Ufern, da ihre Wurzeln nicht in der Lage sind, den Boden festzuhalten. Das Ufer kann hier aufgrund des fehlenden Wurzelwerks ungehindert unterspült werden. Die Folge sind Böschungsabbrüche.

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