Aus Gründen des Hochwasserschutzes ist es nicht erlaubt, Gehölz- und Grasschnitt sowie Abfälle am Gewässer abzulagern, auch dürfen keine Lagerplätze im Böschungsbereich eingerichtet werden. Das Material kann bei Hochwasser abgeschwemmt werden und den Abfluss an Engstellen wie Brücken und Durchlässen verstopfen, so dass der Bach über die Ufer tritt.

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