Veröffentlichung der Vollzugshilfe zum Umgang mit Regelungen von § 12 ThürWG bei Uferabbrüchen
Im Februar 2025 veröffentlichte das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) eine Vollzugshilfe zur Anwendung von § 12 ThürWG („Hinweise zum Umgang mit den Regelungen im § 12 ThürWG bzgl. der Wiederherstellung des Gewässerbettes bei Überflutung, Uferabriss oder Bildung eines neuen Gewässerbettes“ >>>). Sie befasst sich gezielt mit dem Umgang bei Uferabbrüchen und richtet sich an Wasserbehörden, Unterhaltungspflichtige sowie an betroffene Grundstückseigentümer und Pächter entlang der Gewässer 1. und 2. Ordnung in Thüringen.
Zu Uferabbrüchen kommt es an vielen Gewässern zum einen durch klimawandelbedingte Sturzfluten infolge von Starkregenereignissen, zum anderen aber auch durch natürliche Erosion oder Hochwasser. Die Handreichung beschreibt typische Fallkonstellationen von Uferabbrüchen und gibt Orientierung zur Abgrenzung zwischen gewässerunterhaltungspflichtigen Maßnahmen und darüberhinausgehenden Eingriffen, die einer wasserrechtlichen Genehmigung bedürfen. Das Dokument zeigt verschiedene Vorgehensweisen auf, von der Belassung über naturnahe Entwicklung bis hin zu baulichen Sicherungsmaßnahmen. Dabei werden auch unterschiedliche Zielsetzungen wie der Schutz der Infrastruktur oder die Förderung natürlicher Gewässerentwicklung berücksichtigt.
Mit der Vollzugshilfe steht ein wichtiges Instrument zur Verfügung, das die Kommunikation zwischen Gewässerunterhaltungspflichtigen, Genehmigungsbehörden und weiteren Beteiligten erleichtern soll.
Weiterführende Informationen sind auf der Website des TLUBN abrufbar >>>
Originalbeitrag: https://aktion-fluss.de/neuigkeiten/veroeffentlichung-der-vollzugshilfe-zum-umgang-mit-regelungen-von-%C2%A7-12-thuerwg-bei-uferabbruechen/
