Jeder Bürger darf mit Handgefäßen aus einem natürlichen Bach oder Fluss Wasser schöpfen, soweit das Gewässer oder andere Rechtsinhaber dadurch nicht beeinträchtigt werden. Technische Wasserentnahmen (zum Beispiel durch Pumpen) sind genehmigungspflichtig.

Gemeingebrauch

Jeder darf natürliche Flüsse und Bäche z. B. zum Baden, Tränken, Schöpfen mit Handgefäßen und Befahren mit kleinen Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft benutzen, soweit dies wasserwirtschaftlich unbedenklich ist und nicht Rechte und Befugnisse anderer entgegenstehen oder beeinträchtigt werden. Unverschmutztes Regenwasser der Anliegergrundstücke darfs ins Gewässer eingeleitet werden. Die Einleitung von verunreinigtem Wasser (z. B. nach dem Waschen von Fahrzeugen) oder Wasser von gewerblich genutzten Flächen ist nicht gestattet.