Obere Saale / Orla Gewässerunterhaltungsverband
befestigtes Ufer vom Bachlauf

GUV Obere Saale/Orla

Der Gewässerunterhaltungsverband Obere Saale/Orla, mit Sitz in Neustadt an der Orla, wurde im Herbst 2019 gegründet und nahm zum 1. Januar 2020 seine Tätigkeit auf.

Er ist einer von zwanzig Gewässerunterhaltungsverbänden (GUV) im Freistaat Thüringen, die mit der Neuregelung des Gewässerunterhaltungsrechts im Land eine neue Organisationsstruktur erhielten. Der Verband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und übernimmt die Gewässerunterhaltung für Gewässer zweiter Ordnung in seinem Verbandsgebiet.

Das Verbandsgebiet erstreckt sich entlang der Saale – von der bayrisch-thüringischen Landesgrenze bis zur Mündung der Loquitz – sowie entlang des Einzugsgebiets der Orla bis zu ihrer Mündung in die Saale.

Der Verband umfasst 65 Mitgliedskommunen mit einer Gesamtfläche von 960 km².

960 km²

Gesamtfläche

65

Kommunen

1.100 km

Gewässerlänge

Jobs

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Grundlagen & Gesetze

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Aufgaben des Verbandes

Die Aufgaben des Verbandes sind durch das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), das Wasserverbandsgesetz (WVG), das Thüringer Gesetz zur Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (ThürGewUVG), das Thüringer Wassergesetz (ThürWG) sowie die Verwaltungsvorschrift Gewässerunterhaltung zweiter Ordnung (VV-GUzO) geregelt.

Wesentliche Ziele der Gewässerunterhaltung

Natürliche Flüsse und Bäche in einer vom Menschen unberührten Landschaft benötigen keine Gewässerunterhaltung. Erst die Nutzung der Gewässer und ihrer Auen durch den Menschen mit all ihren Auswirkungen macht eine Unterhaltung erforderlich.

  • Gewährleistung eines möglichst schadfreien Wasserabflusses im Siedlungsbereich auch bei Hochwasser
  • Erhalt und Entwicklung naturnaher Strukturen in und an Flüssen und Bächen im Siedlungsbereich als auch außerhalb

Grundsatz der Gewässerunterhaltung: Nur so viel wie wasserwirtschaftlich erforderlich und so wenig wie möglich.

Jeder kann einen Beitrag dazu leisten, dass Flüsse und Bäche für nachfolgende Generationen erhalten bleiben. Die Einhaltung von Gewässerrandstreifen durch Landwirte und Grundstückseigentümer, die Vermeidung von Verschmutzungen wie zum Beispiel das Entsorgen von (Grün-)Abfällen in Bächen oder der maßvolle Einsatz von Pflanzenschutzmitteln durch Gartenbesitzer leisten bereits einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung intakter Fließgewässer und erleichtern den Gewässerunterhaltungspflichtigen ihre Arbeit.

„Gesunde“ Fließgewässer dienen dem „Wohl der Allgemeinheit“.

Maßnahmen der Gewässerunterhaltung

Freihalten, Reinigen und Räumen des Gewässerbettes

  • Entfernen von Krautbewuchs, sofern der Abfluss behindert wird
  • Beräumung von Sediment (Entschlammung, sofern der Abfluss behindert wird)

Arbeiten zur Ufersicherung

  • Sicherung der Ufer mit möglichst natürlichen Bauweisen und -stoffen (z. B. Bäume und Sträucher)
  • Erhalten einer einheimischen Vegetation

Pflege und Entwicklung standortgerechter Ufergehölze

  • Pflanzen und Pflegen von Bäumen und Sträuchern

Kontrolle und Instandhaltung wasserwirtschaftlicher Anlagen

  • Regelmäßige Kontrolle und Wartung wasserwirtschaftlicher Anlagen am/ im Gewässer, wie z. B. Geschiebe- und Totholzfänge

Weitere Arbeiten

  • Eindämmung gebietsfremder Pflanzen, wie Staudenknöterich, Springkraut und Riesenbärenklau, sofern hierdurch der ordnungsgemäße Wasserabfluss gefährdet ist
  • Bekämpfung von gebietsfremden Tierarten (z. B. Bisam) und anderen Schädlingen, sofern die Standsicherheit von Uferböschungen und Dämmen beeinträchtigt wird

Übersichtskarte mit Maßnahmen zum Gewässerunterhaltungsplan

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Weitere Informationen

Wofür der Verband nicht zuständig ist

Gewährleistung und Herstellung der Verkehrssicherheit

  • Verkehrssicherungspflichtig ist in der Regel der Grundstückseigentümer oder derjenige, der den „Verkehr“ eröffnet hat (Verursacherprinzip)

Müllbeseitigung am Gewässer, sofern der Müll kein Abflusshindernis darstellt

  • Zuständig sind der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, Verhaltens- bzw. Zustandsstörer

Umsetzung von Natur- und Artenschutzzielen, die nicht der Gewässerunterhaltung dienen, wie z. B. regelmäßige Kopfweidenpflege

  • Zuständig ist der Eigentümer in Zusammenarbeit mit der unteren Naturschutzbehörde

Gewässerausbau, sofern dieser dem Wohl der Allgemeinheit dient

  • die zuständige Wasserbehörde kann Unterhaltungspflichtige zum Ausbau eines Gewässers verpflichten, wenn dies zum Wohl der Allgemeinheit geboten ist, die vom Ausbau eines Gewässers bevorteilte Gemeinde hat entsprechend ihres Anteils am Vorteil dem Gewässerunterhaltungsverband dessen Kosten zu ersetzen

Unterhaltung und Sanierung von Verrohrungen mit Ausnahme der Abflussfreihaltung

  • Zuständig ist der Anlagenbetreiber (in der Regel der Eigentümer)

Unterhaltung und Sanierung sonstiger baulicher Anlagen mit Ausnahme der Anlagen, die überwiegend der Gewässerunterhaltung dienen (z. B. Treibgutabweiser)

  • Zuständig ist der Anlagenbetreiber (in der Regel der Eigentümer)

Optische bzw. ästhetische Maßnahmen ohne wasserwirtschaftlichen Zweck

  • die zuständige Wasserbehörde kann die Unterlassung anordnen, wenn diese Maßnahmen den Bewirtschaftungszielen entgegenstehen

Mitglieder des Verbandes

Der Gewässerunterhaltungsverband Obere Saale/Orla vertritt 65 Mitgliedsgemeinden in den Landkreisen Saale-Orla-Kreis, Saale-Holzland-Kreis, Kreis Saalfeld-Rudolstadt.

Nutzen für die Komunen
  • Entlastung der einzelnen Gemeinden: Statt jede Gemeinde eigenständig für ihre Gewässer zweiter Ordnung Sorge tragen zu müssen, übernimmt dies der Verband fachlich gebündelt und effizient organisiert.

  • Planungssicherheit und Finanzierung: Durch die gesetzliche Neuordnung und zentrale Finanzierung kommt eine verlässliche Struktur auf – Maßnahmen können gezielter und besser vorbereitet werden.

  • Zielgerichteter Hochwasserschutz & Schadensprävention: Ein gut unterhaltenes Gewässernetz reduziert Risiken für Infrastruktur, Siedlungen und Umwelt.

  • Ökologische Verbesserungen: Die naturnahe Entwicklung der Gewässer schafft Lebensräume, verbessert das Landschaftsbild und kann auch Fördermittel für ökologische Maßnahmen erschließen.

  • Einheitliches Gebiet – effiziente Organisation: Durch die Einteilung nach Einzugsgebieten (und nicht nach Verwaltungsgrenzen) profitieren die Mitglieder von einer einheitlichen, fachlich adequadaten Betreuung.

Übersichtskarte GUV-OSO

Unser Verbandsgebiet

Das Verbandsgebiet umfasst eine Fläche von 95.885 Hektar, mit einem Gewässernetz von rund 1.100 km.

Zur Feststellung des Zustandes der Verbandsgewässer und -anlagen werden durch den Verband in Regie des Geschäftsführers oder des Verbandsingenieurs/-meisters Verbandsschauen durchgeführt. Das Verbandsgebiet wurde in insgesamt 10 Schaubezirke gegliedert.

Der Vorstand

Der Vorstand des Gewässerunterhaltungsverbandes Obere Saale/Orla wurde in der Verbandsversammlung am 13. November 2024 gewählt.

Verbandsvorsteher: Ralf Weiße (Bürgermeister Stadt Neustadt an der Orla)

Stellvertreter: Marco Seidel (Bürgermeister Stadt Tanna)

weitere Mitglieder:

Marko Bias (Bürgermeister Stadt Schleiz)
Carsten Hahn (Bürgermeister Stadt Saalburg-Ebersdorf)
Dominik Kirsten (Bürgermeister Stadt Bad Lobenstein)
Michael Modde (Bürgermeister Stadt Pößneck)
Alex Neumüller (Bürgermeister Gemeinde Rosenthal am Rennsteig)